Rechtliche Hinweise/Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unser Nachweis erfolgt zu folgenden Geschäftsbedingungen:
1. Sollten Ihnen die von uns nachgewiesenen Objekte oder Personen bereits bekannt sein, so führen Sie bitte uns gegenüber diesen Nachweis schriftlich innerhalb von
3 Tagen. Andernfalls gilt der Nachweis als Ihnen noch unbekannt.
2. Die Höhe der im Erfolgsfall zu zahlenden Provisionen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sonst gilt die ortsübliche Provision gemäß der Zusammenstellung des
RDM für Baden-Württemberg.
3. Eine Weitergabe der Objekte an Dritte ohne unsere Zustimmung begründet Schadensersatzpflicht in Höhe der gesamten Provision.
4. Bei Aufnahme der Verhandlungen mit der von uns nachgewiesenen Adresse ist auf unsere Firma Bezug zu nehmen.
5. Kommt es mit der von uns nachgewiesenen Partei zu einem Abschluss zu anderen Bedingungen oder mit einem andern Objekt, so ist auch dafür anfallende Provision zu
zahlen.
6. Zahlungsverpflichtungen aus einem abgeschlossenen Vertrag sind, mit Ausnahme der Provisionszahlungsverpflichtung, direkt an Ihren Vertragspartner zu
leisten.
7. Unsere Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit wird von uns nicht übernommen. Irrtum und
Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, soweit vereinbar, Mannheim..
9. Der Auftrag gilt bis zu Ihrem Widerruf.
10. Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der anderen.
Mannheim 01.12.2012 - Arensberg Immobilien